Fehler?
Ich gebe zu: ich bin sehr gespannt auf meine zweitägige Hospitation in der Marktfolge Passiv Wertpapiere (MFWP). Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit als Prozessorganisatorin, mit der Zuständigkeit für das Wertpapiergeschäft, erhalte ich Einblicke in die Arbeit meiner Kolleginnen in Rauenberg, um die Hintergründe der Prozesse rund um das Wertpapiergeschäft besser zu verstehen. Sehr gespannt bin ich vor allem, weil mir die Abteilung MFWP vor nicht allzu langer Zeit ein ungutes Gefühl vermittelte, obwohl meine Kolleginnen immer freundlich und hilfsbereit waren. Grund hierfür: Die Nachrichten meiner Kolleginnen hatten meist etwas damit zu tun, dass ich bei einer Wertpapierdokumentation oder -beratung etwas falsch gemacht oder vergessen hatte. Aber keine Angst: Diese Fehler hatten nichts mit meiner Beratung an sich zu tun, sondern mit der dazugehörigen Dokumentation. Und leider gibt es viele Fehler, die man hierbei machen kann.
Unterschiedliche Sichtweisen
Häufig, so erfahre ich im Gespräch mit meiner Kollegin Melanie Ott, werden die Lebenshaltungskosten oder Vermögenswerte nicht richtig erfasst, beziehungsweise falsch zugeordnet. „Beraterinnen und Berater kennen Ihre Kundinnen und Kunden. Sie können sehr gut beurteilen, ob ein Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sinnvoll ist oder nicht. Wir hingegen sehen nur die Dokumentation und können die Plausibilität allein auf Grund der angegebenen Daten beurteilen.“ Diese zwei Sichtweisen sind gänzlich unterschiedlich, merke ich. Es ist ein Unterschied, ob ich Zahlen vor mir habe, oder Menschen.
Schwerwiegende Verstöße und ihre Folgen
Das Wertpapierhandelsgesetzt (WpHG) schreibt jedoch enge Richtlinien für Wertpapiergeschäfte vor, die Finanzinstitute einzuhalten haben. Diese Vorgaben werden durch Prüfer:innen der Bankenfinanzaufsicht (BaFin), sowie durch Verbandsprüfer:innen kontrolliert und in berechtigten Fällen - bei schwerwiegenden Verstößen - auch geahndet. Diese Vorgaben sind richtig und wichtig, um Falschberatungen gar nicht erst entstehen zu lassen oder, sofern vorhanden, schnell aufzudecken. Die Folge von schwerwiegenden Verstößen kann für Banken gravierend sein und, im Worst-Case-Szenario, zum Einstellen des Wertpapierhandelsgeschäfts führen. Die Einhaltung der dazugehörigen Gesetze übernimmt im Eigengeschäft, wie auch im Kundengeschäft, die MFWP.
Die Kontrolle, die selbst kontrolliert wird
Im Laufe des Tages merke ich immer mehr: Meine zehn Kolleg:innen der MFWP, Helen Rotermund, als Führungskraft und Thomas Hummel, als Abteilungsleiter der Marktfolge Wertpapiere, sind eine „Kontrolle“, die selbst durch Prüferinnen und Prüfern kontrolliert wird. Ihre Aufgabe ist es Kundinnen und Kunden vor einer Falschberatung, Beraterinnen und Berater vor (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen und die Bank vor dem Verlust des Wertpapierhandelsgeschäfts zu schützen. Sie geben Hinweise und helfen dabei, die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
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